Frankfurter - Wiener - Wienerli
Einen einheitlichen Begriff für diese altbewährte, immer wieder köstliche Zwischenmahlzeit gibt es leider nicht. Die Gemeinsamkeit der Frankfurter Würstchen (kurz Frankfurter genannt) ist die Zubereitung.
Als Frankfurter bezeichnet man dünne Koch- oder Brühwürste (Sammelbezeichnung für Wurstsorten, die durch Brühen oder Backen hergestellt werden, deren Wurstbrät also aus geronnenem Muskeleinweiß besteht) aus reinem Schweinefleisch, die im Saitling (Dünndarm vom Schaf) gelagert werden.
In großen Teilen Deutschlands und der Schweiz heißen sie „Wiener Würstchen“ oder „Wienerli“, was zu zahlreichen Verwechslungen führt, denn in Österreich ist eine Wiener eine Schnittwurst. Sie heißen auch „Wienerle“; in Südtirol nennt man sie „Meraner“ (darauf wollen wir nicht näher eingehen). In Nordamerika kennt man sie unter „Wiener“ bzw „Vienna’s“, auch „Frankfurter“. In Italien bzw. Frankreich kann man auf den Speisekarten „Wu(e)rstel“ finden.
Frankfurter Würstchen werden etwa acht Minuten im heißen Wasser erhitzt; sie dürfen keinesfalls gekocht werden. Traditionellerweise isst man sie mit Brot oder Weißgebäck, Senf („süß oder scharf?“) und eventuell Kren (Meerrettich).
Der Streit um den Ursprung der Sorte und die Namensgebung ist alt; in Frankfurt am Main kennt man die Frankfurter seit dem Mittelalter. Die Bevölkerung behauptet, die Würstchen seien hier bereits im Mittelalter erfunden worden. Im Jahr 1280 sollen bereits die ersten Frankfurter serviert worden sein. Und ein Wandspruch in der Wirtsstube möge daran erinnern, dass die Würstchen schon damals mit den Fingern und keineswegs mit dem Besteck gegessen wurden: "Zum Würstchen braucht man hier kein Messer, / Es schmeckt doch aus der Hand viel besser…“ (vgl. d.grocceni.com/wiener.html)
Der Name „Frankfurter Würstchen“ ist in Deutschland seit etwa 1860 als geographische Herkunftsbezeichnung geschützt und darf nur für Würstchen verwendet werden, die tatsächlich aus dem Raum Frankfurt am Main (in der Regel von spezialisierten Metzgereien aus Neu-Isenburg und Dreieich) kommen. Während Wiener Würstchen auch in verschiedenen Orten hergestellt werden dürfen, sind die hessischen Verwandten durch einen Rechtsspruch von 1929 in seiner Herkunft geschützt. Der BGH hat am 13. Dezember 1955 bestätigt: "Frankfurter" dürfen sich nur Würstchen nennen, die im Wirtschaftsgebiet von Frankfurt am Main hergestellt werden. Sonst heißen sie selbst bei gleichem Rezept ... nach Frankfurter Art". Der Richterspruch war nach Meinung der Frankfurter Hersteller notwendig, weil zunehmend "Frankfurter" importiert wurden. Die ausländische Konkurrenz nahm den Urteilsspruch gelassen und taufte ihre Produkte um: In "Frankfurther" oder "Frankforter" etwa.
(vgl. www.bvdf.de/wurst_ fleischwaren_abc/warenkunde)
Mit dem Begriff „Frankfurter“ bzw. „Wiener“ eng verbunden ist der Name Johann Georg Lahner (1772-1845), Metzger bzw. Fleischhauer in Wien und Frankfurt. Das sollte aber einen eigenen Eintrag wert sein.